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Aktuelles

Ab 01.01.2025: Solarpflicht nach BayBO Artikel 44a

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Bayern die Solarpflicht gemäß Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Alle Neubauten sowie umfangreich modernisierte Gebäude müssen künftig mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Warum jetzt handeln?
Bereiten Sie sich frühzeitig vor und profitieren Sie von Fördermöglichkeiten sowie zukunftssicheren Energielösungen. Wir von Elektro Stilper GmbH unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Energiekosten langfristig zu senken.

  • Ab diesem Datum gilt:

  • Für alle neuen Wohngebäude

  • Und für bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird.

  • Was bedeutet das für Sie?

  • Mindestens 1/3 der Dachfläche muss mit einer Photovoltaik-Anlage (PV) belegt werden.

  • Wir lassen Sie nicht alleine! Unser Service für Sie:

  • Professionelle Planung Ihrer PV-Anlage

  • Zuverlässige Durchführung durch unsere Experten

  • Beratung zu Förderungen und gesetzlichen Anforderungen

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