Förderung für PV-Anlage, Speicher und Ladestation

Besitzer von Elektroautos, die eine Ladestation zu Hause einrichten wollen, können sich auf staatliche Unterstützung freuen. Ab 26. September 2023 wird eine finanzielle Förderung für ein Kombipaket bestehend aus einer Ladestation (Wallbox), einem Stromspeicher und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach angeboten. Für dieses Programm steht ein Budget in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereitgestellt werden.

Ziel des Förderprogramms

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Integration von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Ladestationen an Wohngebäuden zu unterstützen. Die Fördermittel werden in Form eines Investitionszuschusses von bis zu 10.200 Euro vergeben. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass entweder bereits ein Elektroauto vorhanden ist oder ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Warum ist dieses Förderprogramm wichtig?

Die Kombination von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Ladestationen in Wohngebäuden trägt nicht nur zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei, sondern hat auch positive Auswirkungen auf die Netzstabilität und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Indem Eigenheimbesitzer ihren Elektrostrom vor Ort erzeugen und nutzen, reduzieren sie den Bedarf an öffentlichen Lademöglichkeiten und sparen gleichzeitig Energiekosten.

Details zur Förderung:

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro, für bidirektionale Gesamtsysteme 10.200 Euro.
  • Die Förderung setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen; alle drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Ein eigenes Elektrofahrzeug (BEV) muss vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
  • Der erzeugte Solarstrom muss vorrangig für das Laden des Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Die Einbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Die Verwendung von 100% erneuerbaren Energien ist eine Fördervoraussetzung, und die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich.

 

Als zertifizierter Betrieb für die Planung und Montage von PV-Anlagen unterstützen wir Sie gerne bei diesem Vorhaben.

Weitere Informationen unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Solarstrom-für-Elektroautos-(442)/?redirect=760513

Quelle:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/086-wissing-selbst-erzeugter-stromfuer-elektrofahrzeuge.html